Aktuelles und Interessantes für Sie
KWB Servicepartner Wir sind Ihr KWB Servicepartner! Durch regelmäßige Weiterbildungen im Heizungsbereich dürfen wir uns "KWB Servicepartner" nennen! Wir planen, installieren und warten Ihre KWB Heizungsanlage! |
Wir durften noch im Jahr 2023 eine weitere Auszeichnung für unseren Bereich Heizungsbau entgegen nehmen! Auszeichnung zum Pelettfachbetrieb Weitere 3 Jahre dürfen wir die Bezeichnung "Pelettfachbetrieb" führen. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrer Projektplanung für eine Pelletheizung mit umfangreichem Fachwissen zur Seite! Dankend haben wir diese Auszeichnung entgegen genommen! |
"Solarstrom für Elektroautos 442"
Denken Sie über eine PV-Anlage, einem Speichersystem und einer Ladestation nach? Dann informieren Sie sich hier über den neuen Zuschuss der KfW. Jeder Hausbesitzer hat die Chance bis zu 10.200€ Förderung zu erhalten.
Ganz wichtig! Jeder Zuschuss muss VOR dem Einbau beantragt werden!
Neue Zuschussförderung für Photovoltaik, Stromspeicher und Ladestation als Gesamtpaket für das Jahr 2023 bereits ausgeschöft! ABER im Jahr 2024 gibt es ein zusätzliches Budget von ca. 200 Mio. Euro.
Wir halten Euch auf dem Laufenden!
Ausführliche Infos finden Sie auf der Homepage unseres Partners Memodo:
https://www.memodo.de/blog/solarstrom-fuer-elektroautos-442-neue-zuschussfoerderung/
VIESSMANN - Zukunftspartner
Wir haben die begehrte Auszeichnung als Viessmann Zukunftspartner in der Kategorie "Black Partner" erhalten!
Dankend haben wir diese Auszeichnung entgegen genommen!
Exzellente Partnerschaft - VEP Platin 2023
VEP VAILLANT EXZELLENZ PARTNER
Wir haben von unserem Fachpartner im Bereich Heizung, der Firma Vaillant, als besonderen Dank für die exzellente Partnerschaft die VEP Platin 2023 Auszeichnung erhalten!
Dankend haben wir diese Auszeichnung entgegen genommen!
Marktstammdatenregister
Sämtliche Anlagenbetreiber des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen unter www.marktstammdatenregister.de zu registrieren. Solaranlagen, auch Stecker-Solar-Geräte/Balkonmodule, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Eine Ausnahme von der Registrierung gilt für Inselanlagen, die über keinen Netzzugang verfügen. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, z.B. Netzbetreiber und Strom- und Gashändler.
Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die in der Verordnung vorgegebenen Fristen für die Registrierung unbedingt beachtet werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung!
Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen sind, gilt grundsätzlich eine zweijährige Frist ab Start des Webportals, also vor dem 31.1.2019!
Für Neuanlagen gilt nach deren Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung, ab dem 31.01.2019!
Die Bundesnetzagentur hält Informationen und Tipps zur Registrierung im Marktstammdatenregister bereit. Bitte klicken Sie auf das Bild, dann gelangen Sie direkt auf das Internetportal der Bundesnetzagentur.